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Bundesrätin Leuthard unterzeichnet Zusatzvertrag mit der Stiftung Klimarappen

Medienmitteilung des Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, 17. Januar 2012

Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, hat am 17. Januar 2012 mit der Stiftung Klimarappen eine Zusatzvereinbarung zur Verminderung des CO2-Aussstosses unterzeichnet. Diese Vereinbarung ergänzt die bestehenden Massnahmen für den Klimaschutz. Die Kombination sämtlicher Instrumente soll es der Schweiz ermöglichen, die Ziele des CO2-Gesetzes und des Kyoto-Protokolls zu erreichen.

Die Schweiz verfehlt ihre Kyoto-Verpflichtung im Durchschnitt über die Jahre 2008 bis 2012 voraussichtlich um knapp eine Million Tonnen CO2 pro Jahr, wenn sie nicht zusätzliche Massnahmen ergreift. Hauptverantwortlich hierfür ist gemäss den Berechnungen des Bundesamtes für Umwelt BAFU der CO2-Aussstoss aus dem Verkehr. Im Jahr 2010 lag dieser um 12,9 Prozent über dem Wert von 1990. Wie im CO2-Gesetz festgeschrieben, hätte der Ausstoss in diesem Zeitraum um 8 Prozent gegenüber 1990 sinken müssen.

Damit die Schweiz die Ziele des CO2-Gesetzes und des Kyoto-Protokolls dennoch erreichen kann, beauftragte der Bundesrat das UVEK am 10. Juni 2011, mit der Stiftung Klimarappen (siehe Kasten 1) auszuloten, inwieweit vorhandene Reserven an finanziellen Mitteln und ungenutzten Reduktionsleistungen für die Zielerreichung der Schweiz genutzt werden könnten.

Am 17. Januar 2012 hat UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard mit der Stiftung Klimarappen einen entsprechenden Zusatzvertrag unterzeichnet. Die Stiftung ist bereit, zusätzlich zu der bestehenden Verpflichtung für die Jahre 2008 bis 2012 zur Reduktion von je einer weiteren Million Tonnen CO2 beizutragen. Diese insgesamt 5 Millionen Tonnen kommen zusammen, indem die Stiftung Klimarappen einerseits ausländische Emissionszertifikate kauft, die aus Klimaschutzprojekten in Entwicklungs- und Schwellenändern stammen (siehe Kasten 2). Anderseits beabsichtigt die Stiftung auch eine Verstärkung der Massnahmen im Inland.

Bei der Unterzeichnung betonte Bundesrätin Leuthard: „Die Bereitschaft der Stiftung ist ein weiteres Zeugnis für die gelebte erfolgreiche Partnerschaft zwischen Bund und der Wirtschaft in der Klima- und Energiepolitik.“

Mit dem Abschluss dieser Zusatzvereinbarung kann die Schweiz nun voraussichtlich ihre Kyoto-Verpflichtung einhalten.

Kasten
Der Klimarappen
Seit dem 1. Oktober 2005 erhebt die Stiftung Klimarappen beim Import pro Liter Treibstoff 1,5 Rappen, aus denen Massnahmen zur CO2-Reduktion im In- und Ausland finanziert werden (siehe Kasten 2). Der Bund schloss mit der Stiftung Klimarappen am 30. August 2005 einen Vertrag ab. Im Februar 2009 wurde ein erster Zusatzvertrag zur ursprünglichen Vereinbarung abgeschlossen. Mit der Zusatzvereinbarung vom 17. Januar 2012 erklärt sich die Stiftung zum zweiten Mal bereit, ihre strategischen Reserven im Interesse der Kyoto-Zielerreichung zu nutzen. Insgesamt sichert die Stiftung Klimarappen dem Bund in drei Schritten eine Reduktionsleistung von 3,4 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr über die Zielperiode 2008 bis 2012 vertraglich zu (Angaben in Millionen Tonnen CO2):

Vertrag vom 30. Mai 2005, Total 1,8 (Inland 0,2; Ausland 1,6)
Erster Zusatz vom 17. Februar 2009 Total 0,6 (Inland 0,2; Ausland 0,4)
Zweiter Zusatz vom 17. Januar 2012 Total 1,0 (Anteil Inland/Ausland offen)

Als Alternative zu dieser privatwirtschaftlichen Massnahme sieht das aktuelle CO2-Gesetz die Einführung einer CO2-Abgabe auf Treibstoffe vor. Diese kann jedoch erst über eine längere Zeit ihre Wirkung entfalten, weshalb der Bundesrat einem weiteren Zusatzvertrag mit der Stiftung Klimarappen den Vorzug gab. Damit der Stiftung zusätzliche Zertifikate aus dem Ausland angerechnet werden können, muss der Bundesrat in den nächsten Wochen die Anrechnungsverordnung anpassen.

Der Klimarappen wird im CO2-Gesetz für die Zeit nach 2012 rechtlich verankert: Geregelt wird jedoch nicht der Preiszuschlag auf dem Treibstoff, sondern die CO2-Kompensation, welche die Importeure erbringen sollen.

Kasten 2
Ausländische Zertifikate
Das Kyoto-Abkommen sieht vor, dass internationale Klimaschutzprojekte handelbare Zertifikate hervorbringen. Sie erlauben die Verringerung oder Vermeidung von Treibhausemissionen im Ausland aufgrund konkreter Projekte. Solche Projekte müssen messbare Leistungen bezüglich der Klimawirkung erzielen und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Standortländer leisten, beispielsweise durch den Einsatz umweltfreundlicher Technologien.

Zertifikate erlauben einem Staat, Emissionen aus Treibhausgasen in anderen Ländern zu tieferen Kosten als im Inland zu reduzieren. Grundsätzlich ist es aus globaler Sicht unerheblich, wo die Emissionen reduziert werden. Dennoch müssen Industriestaaten einen Teil ihrer Reduktionsverpflichtungen durch inländische Massnahmen erfüllen und dürfen Zertifikate nur ergänzend nutzen (Supplementaritäts-Regel).

Kasten 3
Zielerreichung
Die Perspektiven zur Erreichung der Reduktionsziele von Kyoto-Protokoll und CO2-Gesetz zeigen, dass mit dem Klimarappen-Zusatzvertrag die Schweiz in etwa auf Zielkurs ist. Allerdings ist die Unsicherheit nach wie vor gross; insbesondere betrifft dies die Senkenleistung des Waldes, die sich erst gestützt auf die im Sommer 2012 vorliegenden Daten des vierten Landesforstinventars genauer abschätzen lässt. Die definitive Beurteilung der Zielerreichung wird – gemäss Kyoto-Fahrplan – erst 2014 möglich sein, nachdem die Treibhausgasinventare für die Jahr 2008 bis 2012 vom UNO-Klimasekretariat genehmigt wurden. Danach erhalten die Länder eine Frist von 100 Tagen, um allfällige noch verbleibende Ziellücken mit dem Kauf von Emissionszertifikaten zu schliessen.

Speaking Note Dr. David Syz, Präsident Stiftung Klimarappen

Kennzahlen Klimarappen

Stiftung Klimarappen deckt bald 75% des Schweizer CO2-Reduktionsbedarfs

Zürich, 30. Juni 2011

Die Stiftung Klimarappen blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2010 zurück. Sie wird ihre gegenüber dem Bund eingegangene Verpflichtung zur CO2-Reduktion voraussichtlich übererfüllen und bietet an, ihren Beitrag zur Erreichung des Schweizer Kyoto-Ziels um 4 Millionen auf 16 Millionen Tonnen CO2 zu erhöhen.

Per 31. Dezember 2010 hatte die Stiftung Klimarappen Emissionsreduktionen aus Pro-jekten im Inland im Umfang von 2,7 Millionen Tonnen CO2 unter Vertrag sowie Reduktio-nen aus Projekten im Ausland im Umfang von 11,8 Millionen Tonnen CO2. Damit wird sie ihre Verpflichtung gegenüber dem Bund voraussichtlich übererfüllen. Diese sieht eine Emissionsreduktion von 12 Millionen Tonnen CO2 im Zeitraum 2008 bis 2012 vor, wovon mindestens 2 Millionen Tonnen CO2 im Inland. Für den Erwerb dieser Reduktionen wen-det die Stiftung insgesamt 720 Millionen Franken auf, davon 470 Millionen Franken im Inland.

Im Gebäudeprogramm wurden 2010 nochmals 1'053 Projekte sowie Beiträge im Umfang von 31 Millionen Franken bewilligt. Insgesamt erwartet die Stiftung zwischen 2008 und 2012 Emissionsreduktionen aus rund 8'600 Projekten im Umfang von 237'000 Tonnen CO2 und zahlt dafür Beiträge von 186 Millionen Franken aus.

Im Projektfinanzierungsprogramm standen Ende 2010 143 Projekte unter Vertrag, welche zwischen 2008 und 2012 die Emissionen voraussichtlich um 0,97 Millionen Tonnen CO2 reduzieren und dafür 108 Millionen Franken erhalten.

Im Programm Zielvereinbarungen bestanden mit 325 Unternehmen Verträge, aus denen im Zeitraum 2008 bis 2012 Emissionsreduktionen von 1,52 Millionen Tonnen CO2 zu Abgeltungen von 149 Millionen Franken erwartet werden.

Zudem hatte die Stiftung Ende 2010 Verträge über die Lieferung von 11,8 Millionen Kyo-to-Zertifikaten zu Kosten von 251 Millionen Franken abgeschlossen. Jedes Kyoto-Zertifikat bestätigt die Reduktion einer Tonne CO2 in einem von der UNO bewilligten Pro-jekt.

Der Bund wird nach eigenen Angaben das Reduktionsziel des Kyoto-Protokolls nicht erreichen. Die Stiftung Klimarappen hat daher im Februar dieses Jahres angeboten, ihre Reduktionsverpflichtung ein weiteres Mal nach 2009 zu erhöhen. Die dafür benötigten zusätzlichen Mittel entstehen, wenn die Klimarappen-Abgabe von 1,5 Rappen pro Liter Treibstoff bis zum 31. Dezember 2012 erhoben wird. Der Bundesrat hat am 10. Juni be-schlossen, mit der Stiftung die Verhandlungen über eine Erweiterung ihrer Reduktions-verpflichtung um 4 Millionen auf 16 Millionen Tonnen CO2 aufzunehmen. Die Stiftung wird damit 75% des Schweizer CO2-Reduktionsbedarfs von 21 Millionen Tonnen über die Jahre 2008 bis 2012 decken.

CO2-Gesetz: Erfolgreicher freiwilliger Klimaschutz ist gefährdet

Zürich, 29. März 2011

CO2-Gesetz: Erfolgreicher freiwilliger Klimaschutz ist gefährdet

Die Energie-Agentur der Wirtschaft und die Stiftung Klimarappen setzen seit Jahren mit Erfolg freiwillige Klimaschutzmassnahmen für die Wirtschaft um. Sie haben die gemäss CO2-Gesetz festgelegten Ziele sogar übertroffen. Die laufende CO2-Gesetzrevision nimmt nun Abstand von den bewährten freiwilligen Instrumenten. Die beiden Organisationen betrachten es als Pflicht, zu den Folgen eines Systemwechsels Stellung zu nehmen.

Die Wirtschaft hat mit der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW), der Stiftung Klimarappen (SKR) und der Zielvereinbarung der Zementindustrie bis heute über 4 Mio. t CO2 pro Jahr eingespart. Auf freiwilliger Basis leisten die Unternehmen zu volkswirtschaftlich niedrigen Kosten einen wesentlichen Beitrag an die Kyoto-Ziele der Schweiz. Die laufende CO2-Gesetzrevision nimmt Abstand von diesen bewährten Instrumenten, wie EnAW-Präsident Pascal Gentinetta heute in Zürich ausführte. „Mit den Beschlüssen der eidgenössischen Räte wird ein Gesetz geschaffen, das den Klimaschutz realitätsfremd macht, indem er ihn verstaatlicht, verteuert und ökologisch verschlechtert, ja der Schweiz insgesamt ein enges Korsett anlegt.“

Armin Eberle, Geschäftsführer der EnAW bezeichnete das aktuelle Modell der Zielvereinbarungen als Win-Win-Situation für Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit. Die Zielvorgaben wurden um rund einen Drittel übertroffen. Dieses auf Freiwilligkeit basierende System ist nun gefährdet. Neu soll der Staat die Emissionsmengen pro Betrieb festlegen und bestimmen, welche Unternehmen von der Lenkungsabgabe befreit werden. Und zwar ohne Rücksicht auf Wirtschaftlichkeit und Massnahmenorientierung. Das hätte auch für die über 1 000 KMU-Betriebe Folgen, die heute im speziellen KMU-Programm der EnAW mitmachen. „Entscheidet sich das Parlament für eine Top-Down Regulierung und damit gegen die heutigen Instrumente, würden solche Anstrengungen für eine ökonomisch und ökologisch erfolgreiche Zukunft erstickt“, so Hans-Ulrich Bigler, Vizepräsident der EnAW.

Im Ausland kann mit dem Zusatzfranken rund 5 Mal mehr CO2 eingespart werden als im Inland. Aus dieser Überlegung wurde die SKR geschaffen, um CO2-Reduktionen ausserhalb der Schweiz tätigen zu können. Auch die SKR wird ihr CO2-Reduktionsziel für den Zeitraum 2008 bis 2012 übererfüllen (11.7 Mio. t Kyoto-Zertifikate und 2.7 Mio. t Inlandreduktionen) und anders als in anderen Ländern wird diese Form der CO2-Reduktion verursachergerecht finanziert, wie David Syz, Präsident des Stiftungsrats der Stiftung Klimarappen ausführte. Doch in Zukunft soll auch dieses Instrument keine wesentliche Rolle mehr spielen. „Mit dem Beschluss, nur ein Inlandreduktionsziel festzulegen, entzieht das Parlament dem internationalen Emissionshandel sein Vertrauen und gefährdet die Voraussetzungen für ein internationales Klimaabkommen“, so Marco Berg, Geschäftsführer der SKR.

Die Vertreter von EnAW und SKR bekundeten, auch in Zukunft alles daran setzen zu wollen, dass die Schweiz ambitiöse Klimaziele erreicht. Klimaschutz und Energieeffizienz sollen vorangetrieben werden. Die beiden Organisationen plädieren aber für ein Gesetz, das die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Unternehmen nicht aus den Augen verliert und effiziente Wege nicht a priori ausschliesst. In dieser Hinsicht haben sich die beiden freiwilligen Instrumente EnAW und SKR bewährt. Die Politik solle dies bei den anstehenden Entscheidungen berücksichtigen.

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Kontakt: Stéphanie Tobler, Leiterin Kommunikation, Telefon: +41 (0)44 387 99 00, E-Mail