Logo Klimarappen

Pilotaktivitäten zum Pariser Übereinkommen

Allgemeines

Im Dezember 2015 wurde an der 21. Konferenz der Vertragsstaaten zur Klimarahmenkonvention (UNFCCC) in Paris ein Übereinkommen verabschiedet, welches das von 1997 datierende Kyoto-Protokoll abgelöst hat und die internationale Klimapolitik ab 2021 auf neue Füsse stellt.

Artikel 6 des Pariser Übereinkommens sieht vor, dass Emissionsreduktionen zwischen Staaten gehandelt werden können und ein Käuferstaat damit seine Emissionen unter das abgegebene nationale Emissionsziel drücken oder Mehremissionen gegenüber diesem Emissionsziel kompensieren kann. Voraussetzungen dafür sind, dass (i) die Umweltintegrität der Emissionsreduktionen gewährleistet ist, (ii) der Transfer korrekt verbucht wird, so dass keine Doppelzählungen entstehen, und (iii) damit ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung verbunden ist. Die konkreten Regeln dazu wurden erst Ende 2021 an der Konferenz der Vertragsparteien in Glasgow verabschiedet.

Die Schweiz hat ihre Absicht bekundet, Artikel 6 des Pariser Übereinkommens in erheblichem Umfang in Anspruch zu nehmen. Nach der Ablehnung des nationalen CO₂-Gesetzes in der Referendumsabstimmung vom 13. Juni 2021, das diesen Umfang spezifiziert hätte, ist nun aber vorerst offen, wie es um die Nutzung von Artikel 6 durch die Schweiz bestellt ist.

Der im September 2016 erneuerte Vertrag zwischen dem Bund und der Stiftung Klimarappen sah vor, einen Betrag von mindestens 20 Mio. Franken zur Finanzierung von Pilotaktivitäten einzusetzen, welche der Konkretisierung und Anwendung der Möglichkeiten unter Artikel 6 des Übereinkommens von Paris dienen und sich im Einklang befinden mit den Schweizer Verhandlungspositionen bei den internationalen Klimaverhandlungen. Der Entscheid über Pilotaktivitäten hatte in Abstimmung mit dem dafür zuständigen Organ des Bundes zu erfolgen.


Resultat

Die Stiftung Klimarappen führte Anfang 2017 eine Ausschreibung durch zur Akquisition möglicher Pilotaktivitäten. Von den 17 Eingaben wurden vier weiterverfolgt, situiert in Kolumbien, Mexiko, Peru und Thailand. Ausser für das Programm in Kolumbien wurde von der Stiftung die Ausarbeitung einer detaillierten Programmdokumentation finanziert, nur das Programm Tuki-Wasi in Peru wurde aber schliesslich weiterverfolgt, weil einzig Peru vor Beginn der 2021 einsetzenden Laufzeit des Pariser Übereinkommens ein bilaterales Abkommen mit der Schweiz zur Anwendung von Artikel 6 abschloss.